AGB
Die Modelle müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Jugendliche unter 18 Jahren können nur von Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Ein genereller Anspruch auf Vermittlung besteht aber nicht.
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Fotomodellen, Fotomodellagenturen und deren Auftraggeber (z.B. Fotodesigner, Verlag, Versender, Werbeagentur, usw.), sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden, verbindlich regeln und beide Seiten vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen schützen.
§ 2 Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur Maxima Models gibt Erklärungen gegenüber den Auftraggebern im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
2. Vorgang der Buchung
Die Anfrage der Buchung muss der Agentur Maxima Models ausdrücklich schriftlich zugegangen sein (E-Mail oder Fax genügt, soweit der Erklärende eindeutig identifizierbar ist). Die Buchungsanfrage ist durch die Agentur schriftlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung wird die Buchung für beide Parteien verbindlich.
3. Der Auftraggeber schuldet der Agentur Maxima Models die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars.
4. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
5. Die Vermittlungsprovision schuldet der Auftraggeber der Agentur direkt. Die Auszahlung an das Modell ist keine schuldbefreiende Erfüllung.
6. Der Auftraggeber schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Für jede Direktbuchung, die mit einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Umgehung der Agentur verbunden ist, schuldet der Auftraggeber eine Ausfallprovision, die der Höhe nach der Provision bei der pflichtgemäßen Buchung entspricht. Im Streitfall ist der Auftraggeber beweispflichtig dafür, dass er die Umgehung der Agentur weder vorsätzlich noch fahrlässig begangen hat.
§ 3 Buchungsmodalitäten
1. Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn spätestens 3 Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von 1 Werktag nach Aufforderung durch die Agentur Maxima Models keine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sowie gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Auftraggeber der Rang der Optionen mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
2. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Auftraggebers durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen, unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
3. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Auftraggeber Buchungen gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Fotomodellhonorars.
4. Änderungen und Ergänzungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur Maxima Models vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
§ 4 Annullierungen
1. Eine Festbuchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzlichen Begriffsdefinitionen sind hierfür maßgebend. Die Beschränkung des Kündigungsrechts auf wichtigen Grund beruht auf dem besonderen Interesse der Agentur für die Durchführung des Auftrags, welches sich aus der Natur des Vertrages ergibt.
2. Annulliert der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haftet der Auftraggeber für das vereinbarte Modellhonorar und Spesen.
3. Annulliert das Fotomodell ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haftet das Fotomodell der Agentur gegenüber beschränkt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich auf den Schaden, welcher der Agentur wegen Vergütungsausfalls und durch eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers erwachsen, maximal für den zwanzigfachen Betrag des vereinbarten Modellhonorars.
Annulliert das Fotomodell, so ist jegliche Haftung der Agentur gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Eine evtl. Haftung des Modells gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
4. Ausnahmsweise kann jedoch auch dann eine Festbuchung sowohl vom Auftraggeber als auch vom Fotomodell annulliert werden, wenn auf Seiten des Auftraggebers firmeninterne Gründe, die er nachzuweisen hat, vorliegen und wenn auf Seiten des Fotomodells Gründe vorliegen, die es nachzuweisen hat, die eine Erfüllung auf Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Der jeweils annullierende Teil hat die Annullierung unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Annullierende hat dem Betroffenen im Fall der Annullierung, sofern kein Ersatz gestellt werden konnte, folgende Zahlungen zu leisten:
4.1 Bei Annullierung 12 Werktage vor Arbeitsbeginn, 10% des Gesamthonorars.
4.2 Bei Annullierung 11 Werktage vor Arbeitsbeginn, 20% des Gesamthonorars.
4.3 Bei Annullierung 10 Werktage vor Arbeitsbeginn, 30% des Gesamthonorars.
4.4 Bei Annullierung 9 Werktage vor Arbeitsbeginn, 40% des Gesamthonorars.
4.5 Bei Annullierung 8 Werktage vor Arbeitsbeginn, 50% des Gesamthonorars.
4.6 Bei Annullierung 7 Werktage vor Arbeitsbeginn, 60% des Gesamthonorars.
4.7 Bei Annullierung 6 Werktage vor Arbeitsbeginn, 70% des Gesamthonorars.
4.8 Bei Annullierung 5 Werktage vor Arbeitsbeginn, 80% des Gesamthonorars.
4.9 Bei Annullierung 4 Werktage vor Arbeitsbeginn, 90% des Gesamthonorars.
4.10 Bei Annullierung 3 Werktage vor Arbeitsbeginn, 100% des Gesamthonorars.
Alsdann ist eine Annullierung aus Gründen dieses Absatzes nicht mehr zulässig. Die Annullierung hat spätestens bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt sie bis 12.00 Uhr, zählt dieser Tag im Sinne der Bestimmungen als ein Kalendertag. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Annullierung vom jeweiligen Vertragspartner empfangen und gleichzeitig bestätigt werden muss. Der Annullierende haftet ebenfalls für die Agenturprovision.
§ 5 Arbeitszeit
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Auftraggeber zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
4. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Auftraggeber zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Honorare
Das Modellhonorar setzt sich zusammen aus: dem Arbeitshonorar und dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar, womit zugleich das Recht am eigenen Bild abgegolten wird, jedoch nur für das vorher genannte Produkt und die vereinbarte Veröffentlichungsform.
1. Modeltarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren. Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
2. Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Halbtags – Stundenbuchungen
Das Modell bzw. Fotomodell – Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models bzw. Fotomodels mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1. Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
1.1 bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar
1.2 bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar
1.3 ab 5 Arbeitstage: kein Reisetagersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 10 Stunden. In diesem Fall beträgt der Reisetageersatz 1 Tageshonorar.
2. Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des Abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise, Verpflege- und Übernachtungskosten vom Auftraggeber getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Auftraggeber am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Fotomodellhonorar einschließlich Agenturprovision unmittelbar nach Erhalt der Rechnung am Tag des Shootings sofort in bar zu bezahlen. Reisetageersatz und Reisespesen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 7 Werktage vor dem Shooting zu bezahlen. Ausfallhonorar ist unmittelbar sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
§ 9 Rechnung
Die Erstellung der Rechnung kann erst nach Rückmeldung des Models erfolgen.
Die Vergütung für geleistete Aktivitäten des Models wird individuell vereinbart. Die Zahlung der Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der geleisteten Dienste fällig. Weitere anfallende Kosten, die zur Realisierung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind (zum Beispiel Reisekosten, Übernachtung etc.) trägt der Auftraggeber . Allerdings nur in dem Umfang, der notwendig ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des entsprechenden Auftrags zu ermöglichen und zu realisieren. Die Agentur Maxima Models ist nicht verpflichtet Kosten, die nach allgemeiner Anschauung über diesen Umfang hinausgehen oder im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers zu übernehmen.
§ 10. Verpflichtungen der Modells
1. Allgemeines
Die Modelle müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Jugendliche unter 18 Jahren können nur von Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Dies gilt auf für die Aufnahme des Modells in die Modell-Datenbank von Agentur. Ein genereller Anspruch auf Vermittlung besteht aber nicht.
2. Aufnahme in die Modell-Datenbank
Mit der Aufnahme des Modells in die Modell-Datenbank von Agentur geht das Model keinerlei Verpflichtungen ein. Das heißt, die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages und eine feste vertragliche Bindung entfallen. Das Modell ist lediglich verpflichtet, der Agentur entsprechende Fotos zur Präsentation der Online Sedcard auf der Homepage www.maximamodels.de , zur Verfügung zu stellen. Das Modell versichert mit dem Bereitstellen bzw. Senden der Bilder, dass es die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Bildern besitzt, aus denen es berechtigt ist, die Fotos für die Erstellung und Präsentation der Sedcard bereitzustellen. Die Agentur Maxima Models übernimmt dafür keinerlei Haftung. Im Falle einer Inanspruchnahme von Agentur Maxima Models wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder sonstiger Rechtsverletzungen, stellt das Model im Falle eines Verschuldens von diesen Ansprüchen einschließlich der anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung- und Verteidigung frei.
3. Pflichten des Modells
Das Model ist verpflichtet jegliche Veränderungen umgehend der Agentur mitzuteilen. Dazu gehören vor allem Wohnsitzwechsel, Telefonnummeränderung sowie optische Veränderungen. Bei entscheidenden äußeren Veränderungen, wie zum Beispiel ein neuer Haarschnitt oder ähnliches, ist es notwendig mit der Agentur Rücksprache zu halten und die Agentur darüber zu informieren. Geplante Ausfallzeiten wie Ferien oder Urlaub sind der Agentur rechtzeitig mitzuteilen.
4. Versicherung und Steuern
Das Modell ist verpflichtet alle nötigen und notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Modell betreffen, selbst abzuschließen und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Modell als Selbstständiger und versteuert seine Honorare selbst. Demnach ist die Agentur für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten des Modells nicht verantwortlich. Die Agentur versteuert nur ihre eigene Provision.
5. Haftung des Modells
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (z.B. Verschlafen, verpasstes Flugzeug, nicht rechtzeitige Bestellung eines Taxis etc.) ist dieses verpflichtet nachzuarbeiten. Ist die Nacharbeitung aus irgendwelchen Gründen nicht möglich (z.B. andere Terminverpflichtungen oder schlechte Lichtverhältnisse) oder nur zum Teil möglich, so kann die Fehlzeit vom vereinbarten Modellhonorar auf der Basis des Überstundenhonorars abgezogen werden.
6. Modellreklamation und Rücktritt
a) Bei berechtigter Reklamation durch den Auftraggeber entfallen mögliche Ansprüche des Fotomodells. Dies gilt auch für Reisekosten und Auslagen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Modellagentur hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, und die Gründe, die zur Modellreklamation geführt haben, vom Auftraggeber nachgewiesen werden. Bei einer berechtigten Reklamation werden außer Beweiszwecken dienenden Polaroids, keine Aufnahmen gemacht. Das Fotomodell ist unverzüglich von der Arbeit zu verweisen.
b) Bei Aufnahmen mit besonderem Risiko hat der Auftraggeber eine geeignete Versicherung abzuschließen. Sofern besonders risikoreiche Aufnahmen beabsichtigt sind, kann das Fotomodell, dem dies bei der Buchung bzw. Auftragserteilung nicht bekannt gegeben wurde, zurücktreten. Es hat in diesem Falle Anspruch auf 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
c) Unfälle und jegliche Schäden sind vom Verursacher (Auftraggeber oder Modell) nach allgemeinen Grundsätzen zu tragen. Die Vermittlungsagentur kann nicht in Haftung genommen werden.
7. Sonstiges
Das Modell kann jederzeit das Löschen seiner Online Sedcard aus der Modeldatenbank von Maxima Models verlangen, sofern nicht anders vereinbart. Die Aufforderung ist der Agentur in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Agentur ist dann verpflichtet dieser Forderung nachzukommen und die entsprechende Sedcard innerhalb von 4 Wochen zu löschen. Die Frist beginnt, wenn die Aufforderung der Agentur zugegangen ist.
8. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit Angabe der Gründe gekündigt werden. Die Online-Sedkard wird innerhalb von 7 Tagen gelöscht.
§ 11. Datenschutzerklärung
Alle im Anmeldeprozess erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Es besteht absolutes und vom Model nachprüfbares Veröffentlichungsverbot für den gesamten Familienname, Tel.-Nr., Handy-Nummer, Adresse etc.! Datenschutz durch die Agentur ist gewährleistet bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Model selbst mit dem Auftraggeber oder Fotografen in Verbindung setzt.
Durch das Absenden des ausgefüllten Bewerbungsformulars willigt das Model ein, dass ihre personenbezogenen Daten an Maxima Models übermittelt und durch uns elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Den Inhalt der auf einem Agentur Server gespeicherten, bereitgehaltenen, empfangenen, übermittelten oder verbreiteten Mitteilungen, Daten oder Inhalte wird Maxima Models nicht Dritten zur Verfügung stellen, es sein denn, Maxima Models ist dazu verpflichtet. Unsere Dienstleistungspartner bzw. Kunden, die diese Daten zur Buchungs- und Zahlungsabwicklung benötigen, sind von dieser Regel ausgenommen. Jedoch beschränkt sich der Umfang dieser übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
§ 12. Bildrechte
Mit Zusendung von jeglichem Bildmaterial, wird es der Agentur Maxima Models gestattet, diese Bilder in Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen und Kundengewinnungsmaßnahmen zu veröffentlichen. Dies kann auch die Veröffentlichung außerhalb des Mediums Internet beinhalten, wenn der Zusammenhang gegeben ist. Ein Vergütungsanspruch des Einsenders entsteht in keinem Fall. Agentur kann die zugesandten Bilder nachträglich, nach Belieben, überarbeiten, ohne auf die Identität des Bildberechtigten einzuwirken (wie z.B. verkleinern, die Helligkeit verändern, usw.). Es muss damit gerechnet werden, dass dementsprechend optische Informationen verloren gehen können (wie z.B. ein Copyrighthinweis usw.). Jedes Modell erklärt sich bewusst, dass die im Internet veröffentlichten Fotos ohne weiteres zu kopieren sind und dass die Gefahr besteht, dass diese von Dritten (ggfls. rechtswidrig) anderweitig veröffentlicht werden können. Vor diesem Hintergrund ist eine Haftung von Agentur Maxima Models auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Vorsatz bzw. eine grobe Fahrlässigkeit der Agentur ist von demjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft. Der Beweislastumkehr beruht darauf, dass die Agentur aus tatsächlichen Gründen nur unter den erschwerten Bedingungen ihre Unschuld nachweisen kann. Copyright Hinweise oder sonstige Texte auf den Fotos werden nicht zugelassen bzw. wenn sie auf den Fotos zu sehen sind werden sie entfernt.
Mit der Übersendung von Fotos und Sedcards wird garantiert, dass die jeweilige Person das Recht besitzt, der Agentur Maxima Models diese für die Nutzung auf der Internetseite zu unterbreiten. Gleichzeitig wird der Agentur Maxima Models ein Nutzungsrecht übergeben. Das Nutzungsrecht, welches eingeräumt wird, umfasst das widerrufliche Recht zur Vervielfältigung, Verteilung, öffentlichen Wiedergabe, Übersendung, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit, ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch den Nutzer oder Dritte. Das Widerrufsrecht kann jederzeit ausgeübt werden. Durch Beendigung der Zusammenarbeit wird das Widerrufsrecht ausgeübt.
§ 13 Nutzungsrechte
1.Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich den genannten Auftraggebern für eine uneingeschränkte Nutzungsdauer für vereinbarte Verwendungszwecke eingeräumt, dies gilt auch für das Aufstellen im Internet.
2. Jede kommerzielle Nutzung des Bildes des Modells, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackung, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, nämlich Agentur, Auftraggeber und Fotomodell, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
3. Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz der Agentur – Nürnberg/Bayern.

